Kündigung & Abfindung

Kündigungsschutz · Hannover & Region

Kündigung erhalten? Jetzt rechtzeitig handeln.

Sebastian Berndt berät und vertritt Arbeitnehmer bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung. Hinter Ihrem Mandat steht die arbeitsrechtliche Kompetenz einer Kanzlei mit 4 Fachanwälten für Arbeitsrecht.

  • 4 Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Sebastian Berndt: Fachanwalt seit 2009
  • Schwerpunkt Kündigungsschutzverfahren
Persönlicher Ansprechpartner

Kündigung prüfen lassen

Wichtig: Wer die Unwirksamkeit einer schriftlichen Kündigung geltend machen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Deshalb sollten Sie Ihre Unterlagen frühzeitig prüfen lassen.
Sebastian Berndt
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten
  • Langjährige Lehrtätigkeit
  • Standort Langenhagen / Region Hannover
☎ 0511 5348820
✉ sebastian.berndt@adiuro.de
Sebastian Berndt
Arbeitsrechtliche Kompetenz im Team

4 Fachanwälte für Arbeitsrecht in der Kanzlei

Persönliche Betreuung durch Sebastian Berndt – mit der arbeitsrechtlichen Expertise des gesamten Teams im Hintergrund.

Fall schildern

Was Sie nach einer Kündigung jetzt tun sollten

Ein klarer Ablauf hilft, Fristen zu sichern und die rechtliche sowie wirtschaftliche Situation realistisch einzuordnen.

1
Kündigung und Zugang dokumentieren
Notieren Sie, wann Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist, und halten Sie Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und relevante Unterlagen bereit.
2
Rechtslage fachanwaltlich prüfen lassen
Geprüft werden unter anderem Kündigungsgrund, Form, Fristen, Betriebszugehörigkeit, besonderer Kündigungsschutz und weitere Ansatzpunkte.
3
Ziel und Vorgehen festlegen
Je nach Situation kann es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine Vergleichslösung, Abfindung oder bessere Beendigungsmodalitäten gehen.

Beratung bei verschiedenen Kündigungssituationen

Nicht jede Kündigung folgt demselben Muster. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Betriebsbedingte Kündigung

Sozialauswahl, Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

Verhaltensbedingte Kündigung

Vorwürfe, Abmahnungen, Verhältnismäßigkeit und Nachweisbarkeit

Personenbedingte Kündigung

Zum Beispiel krankheitsbedingte Kündigungen und Prognosefragen

Fristlose Kündigung

Besonders zeitkritische Prüfung von Kündigungsgrund und Umständen

Änderungskündigung

Prüfung der angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen und Handlungsoptionen

Aufhebungsvertrag / Abfindung

Verhandlung von Konditionen, Zeugnis, Freistellung und weiteren Punkten

Kündigungs-Check

Mit wenigen Angaben kann die Kanzlei Ihre Anfrage schneller einordnen. Bitte senden Sie keine hochsensiblen Daten, die für die Erstkontaktaufnahme nicht erforderlich sind.

Lieber direkt sprechen?
☎ 0511 5348820
Per WhatsApp:
📱 0151 23406911

Hinweis: Die Übermittlung einer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsannahme erfolgt erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.

Häufige Fragen nach einer Kündigung

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Bei Sonderfällen können Besonderheiten gelten. Deshalb sollte die konkrete Frist frühzeitig geprüft werden.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein allgemeiner automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht in jedem Kündigungsfall. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhandlungsposition sowie vom konkreten Einzelfall ab.

Kann ich trotz Kündigungsschutzklage eine einvernehmliche Lösung erreichen?

Ja. Viele Verfahren enden nicht zwingend mit einer streitigen Entscheidung, sondern können – sofern sinnvoll und von beiden Seiten gewollt – durch eine Vergleichslösung beendet werden.

Was sollte ich zum Erstgespräch bereithalten?

Hilfreich sind insbesondere Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, mögliche Änderungsverträge, Abmahnungen, relevante Korrespondenz sowie Informationen zu Betriebszugehörigkeit, Vergütung und Rechtsschutzversicherung.

Kündigung erhalten?

Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig und beachten Sie die gesetzlichen Fristen.

Kündigungs-Check starten

ADIURO.Rechtsanwälte Tesche, Berndt PartG mbB
Sebastian Berndt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schützenstr. 20 · 30853 Langenhagen
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